Die Rechtslage – LTO
#52 Redeverbot für Björn Höcke? / BVerfG zu Waffenlieferung nach Israel / Skandal um Bremer Verfassungsrichter? / Mietrechtsreform / Maja T.
In Folge 52 des LTO-Podcasts „Die Rechtslage“ begrüßen Sie und Euch Annelie Kaufmann und Christian Rath mit folgenden Themen:

Palästinenser scheitert in Karlsruhe – gegen Waffenexporte kann man nicht klagen

Ein Mann aus Gaza, der seien Familie verloren hat, und mehrere Menschenrechtsorganisationen wollten die Ausfuhr von Waffen nach Israel stoppen. Doch das Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde abgelehnt. Deutschland muss zwar Menschenrechte und Völkerrecht beim Waffenexport im Blick haben – einklagen kann man das jedoch nicht. Warum hat auch das Ramstein-Urteil nicht weitergeholfen? Und ist das wirklich das letzte Wort aus Karlsruhe?

Björn Höcke den Stecker ziehen?

Zwei Gemeinden in Bayern hatten wenig Lust, ihre öffentlichen Stadthallen der AfD für Wahlkampfauftritte zur Verfügung zu stellen, zumal wenn Björn Höcke rechtsextreme reden schwingt. Aber wie macht man das am besten? Sonderregelung in der Gemeindeordnung? Redeverbot als Auflage? Einfach den Stecker ziehen? Mit Chefredakteur Felix W. Zimmermann.

Linker Verfassungsrichter bei Enttarnung eines V-Mannes dabei

Der Staatsgerichtshof Bremen hat seinen ersten Auftritt in der Rechtslage, ein Spitzel wird enttarnt, ein linker Verfassungsrichter tritt zurück, große Aufregung. Wir versuchen einen Skandal zu finden. Aber vielleicht muss man sich dafür eher die Methoden des Verfassungsschutzes angucken?

Die Mietpreisbremse besser machen – wird das so was?

Wie emotional ist das Thema Mietrecht? Wir stellen den Entwurf für eine Mietrechtsreform: Bei der Mietpreisbremse sollen ein paar Schlupflöcher gestopft werden – mit neuen Regeln zur Indexmietverträge, möblierte Wohnungen, Kurzzeitmieten. Ob das was bringt? Einen echten Vorteil für Mieter hat der Entwurf von Bundesjustizministerin Hubig.

Acht Jahre Haft für Maja T. – Unrechtsurteil aus Ungarn?

Das Budapester Stadtgericht hat Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt. Ist das geradezu verhältnismäßig, nachdem 24 Jahre gefordert wurden? Was hat die Beweislage mit dem Strafmaß zu tun? Hätte in Deutschland eine ähnliche Strafe gedroht? Geht die Bundesanwaltschaft in den anderen Budapest-Fällen viel weiter – zu weit? 

Urteil gegen Maja T. verkündet

Lust auf Werbung im LTO-Podcast? Melden bei rechtslage@lto.de.
Kritik und Anregungen ebenfalls dorthin.

Musik:
Shut Up, Black Eyed Peas, Interpret*in: will.i.am, Taboo, apl.de.ap, Fergie, George Pajon Jr., J Curtis, Ray Brady, Text: George Pajon Jr., J Curtis, William Adams, Jaime Gomez, Kamnanict*ln, Tartarkin
 
Anti Turista, Komponist: PTK, Text: 86kiloherz
Im Podcast "Die Rechtslage" erfahrt Ihr alles Wichtige über aktuelle Rechtsprechung, Rechtspolitik und die wichtigsten Rechtsdebatten des Landes – direkt von der Redaktion von Legal Tribune Online.
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