Die Rechtslage – LTO
DRL031: AfD "gesichert rechtsextremistisch" und nun? / "Impfen macht frei" strafbar? / Stiftung Warentest droht nach Urteil Millionenschaden
In Folge 31 des LTO-Podcasts „Die Rechtslage“ begrüßen Sie und Euch diesmal Felix W. Zimmermann und Christian Rath mit drei kontrovers diskutierten Themen:

1. AfD vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft – Was folgt daraus und kommt nun ein AfD-Verbot?
Kurz vor dem Regierungswechsel hat der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Dies wirft nicht nur juristische, sondern auch politische Fragen auf. Was bedeutet diese Entscheidung konkret für die Partei und ihre Mitglieder? Christian und Felix erklären, welche rechtlichen Konsequenzen diese Einstufung nach sich ziehen könnte und ob jetzt ein AfD-Verbotsverfahren wahrscheinlicher wird.

2. „Impfen macht frei“ – BGH hält Corona-Spruch für Verharmlosung des Holocausts – Überzeugend oder verletzt das die Meinungsfreiheit?
Ein umstrittener Cartoon mit dem Slogan „Impfen macht frei“ ist vor dem Bundesgerichtshof gelandet. Der BGH bejahte eine strafbare Verharmlosung des Holocaust. Ist in Übertreibungen des eigenen „Leids“ tatsächlich auch eine Verharmlosung zu sehen oder verkennt der BGH die Reichweite der Meinungsfreiheit? Dazu haben Christian und Felix unterschiedliche Auffassungen.

3. Stiftung Warentest zu Schadensersatz verurteilt – Wann ist ein Warentest selbst mangelhaft und wann muss die Stiftung für Dritte haften?  
Ein „mangelhaft“ von Stiftung Warentest kann Firmen Millionen kosten. Doch umgekehrt kann auch ein fehlerhafter für die Stiftung teuer werden. Das LG Frankfurt verurteilte die Stiftung jetzt zum ersten Mal zu Schadensersatz wegen eines “unvertretbaren“ Tests zu Rauchwarnmeldern. Ihr droht nun selbst ein Millionenschaden. Die Besonderheit des Falles: Die Stiftung hatte ein Prüfinstitut aus Belgien beauftragt und dies machte den Fehler. wir erklären, warum die Stiftung Warentest trotzdem haftet. 

Einsendungen für das Gewinnspiel sowie Feedback bitte an: rechtslage@lto.de
 
Songs:
• Recht kommt (Interpret: Pol1zistensohn a.k.a Jan Böhmermann; Text Andreas Fabritius und Jan Böhmermann)
• Law & Order Theme (Interpret: Geek Musik, Text: Mike Post)
• Kaufen (Interpret: Herbert Grönemeyer, Text: Herbert Grönemeyer).
Im Podcast "Die Rechtslage" erfahrt Ihr alles Wichtige über aktuelle Rechtsprechung, Rechtspolitik und die wichtigsten Rechtsdebatten des Landes – direkt von der Redaktion von Legal Tribune Online.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Links führen zu externen Webseiten, die nicht unter unserer Kontrolle stehen. Für den Inhalt, die Datenschutzrichtlinien oder etwaige Änderungen dieser Seiten übernehmen wir keine Verantwortung. Die Verlinkung dient ausschließlich zur Information und stellt keine Werbung oder Empfehlung dar. Möchtest Du mehr Meinungsmache auf Meinungsmonopol? Hilf uns mit einer kleinen Spende. Podcast-Logos, -Cover und -Daten sind das Eigentum ihres jeweiligen Besitzers und implizieren keine Zugehörigkeit zu uns oder Unterstützung durch eine Podcast-Show oder -Episode, einen Podcast-Player oder einer anderen Plattform. iTunes® und iTunes Logo® sind eine Marke von Apple Inc., eingetragen in den USA und anderen Ländern. Spotify und die Spotify-Logos sind Markenzeichen der Spotify-Group.
#

Sag uns deine Meinung!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert