Apolut Tagesdosis Der falsche und der wahre Verfassungsschutz | Von Tilo Gräser

Zwei „Verfassungsschutzberichte“: ein staatlicher und ein am Grundgesetz orientierter

Ein Kommentar von Tilo Gräser.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft seit Dienstag in der Hauptverhandlung, ob das im Juli 2024 vom Bundesinnenministerium erlassene Verbot des Magazins Compact rechtmäßig war. Im Eilverfahren hatten die Richter damals das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Magazin vorerst weiter erscheinen kann. Nun steht die endgültige Entscheidung im sogenannten Hauptsacheverfahren an, mit der in dieser Woche gerechnet wird.

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Compact als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Sie ließ die Compact-Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH als deren Teilorganisation nach dem Vereinsrecht verbieten. Das bedeutete eine sofortige Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots des Magazins und des Verlages. Herausgeber Jürgen Elsässer, gegen den gleichzeitig eine medial inszenierte Hausdurchsuchung erfolgte, klagte neben anderen Personen gegen das Verbot.

Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verbot im August 2024 zunächst in einem Eilverfahren außer Vollzug. Drei der fünf Richter entschieden aufgrund der aus ihrer Sicht nicht gegebenen Verhältnismäßigkeit zugunsten des Magazins. Sie schätzten ein, dass die Beiträge des Magazins mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstanden seien. Darauf machten auch zahlreiche Kritiker des Verbots aufmerksam. Damit konnte das Heft wieder erscheinen, wird aber von manchen Pressevertriebsfirmen anscheinend boykottiert.

Das Bundesinnenministerium stützte sich auf Aussagen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dass die Compact-Magazin GmbH Ende 2021 als „gesichert rechtsextremistische Vereinigung“ eingestuft und seitdem deshalb beobachtet hat. Das Magazin wird auch im aktuellen „Verfassungsschutzbericht 2024“ ins Visier genommen, den am Dienstag der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) gemeinsam mit BfV-Vizepräsident Sinan Selen vorstellte. Und dort heißt es über Compact und dessen Verlag erneut, dieser verbreite in „unterschiedlichen Publikationen und Produkten regelmäßig und seit Jahren antisemitische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte“. Diese würden sich „damit gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ richten.

Das wird wie gehabt nicht weiter belegt. Nur der angebliche Wille, das politische System zu stürzen, wird mit einem Zitat aus einem Youtube-Interview mit Elsässer vom Juli 2024 versucht zu belegen. In dem erklärte Elsässer, „das Regime muss gestürzt werden“ und verglich die Situation mit der untergehenden DDR 1989/90. Das Interview war eine Reaktion auf das von Faeser erlassene Verbot…hier weiterlesen: https://apolut.net/der-falsche-und-der-wahre-verfassungsschutz-von-tilo-graser/


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