Am 14.10 veranstaltete die Rosa-Luxembourg-Stiftung unter dem Titel „Antifa unter Generalverdacht“ eine Informationsveranstaltung im Kontext des Budapest-Komplexes.
Mit dabei waren:
John Malamatinas (Journalist)
Kristin Pietrzyk (Anwältin von Johann G.)
Birgit W. (Mutter der Inhaftierten Clara W.)
Felix R. (Vater von Emilie D.)
und Salome T. (Schwester von Maja T.)
Moderation: Jan Theurich (RLS Sachsen)
Der Paragraf § 129 StGB zur „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ wurde bereits im 19. Jahrhundert eingeführt – damals vor allem, um die frühe Arbeiter*innenbewegung zu kriminalisieren. Bis heute wird er nicht nur zur Bekämpfung organisierter Kriminalität, sondern immer wieder auch gegen politische Aktivist*innen eingesetzt. Er gilt als sogenannter Schnüffelparagraf, da sein Einsatz weitreichende Maßnahmen wie die Überwachung von Kommunikation, Hausdurchsuchungen und das Ausspähen des sozialen Umfelds von Betroffenen ermöglicht.
Aktuell stehen besonders zwei Verfahren im Fokus: Beim sog. Budapestkomplex wird mehreren Antifaschist*innen vorgeworfen, Teilnehmer des Neonazi-Events „Tag der Ehre“ angegriffen zu haben. Die verfassungswidrige Auslieferung von Maja T. von Deutschland nach Ungarn sorgte in diesem Zusammenhang für bundesweite Schlagzeilen. Im November startet in Dresden der Prozess „Antifa Ost II“, der inhaltlich an den ersten Antifa-Ost-Prozess anknüpft. Auch hier wird mehreren Aktivist*innen die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Einer der Hauptangeklagten, Johann G., spielt dabei eine zentrale Rolle und wird auch im Budapestkomplex als Schlüsselfigur gesehen – die Verfahren sind also eng miteinander verknüpft.
Bei unserer Podiumsdiskussion sprechen wir mit Angehörigen der Betroffenen, dem Journalisten John Malamatinas und der Anwältin Kristin Pietrzyk darüber, wie der Paragraf 129 StGB angewandt wird, welche Auswirkungen diese Verfahren auf antifaschistische Strukturen, die Betroffenen selbst sowie ihre Familien haben – und wie Solidarität möglich ist.
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