Auf den Punkt
Notbremse per Gesetz: Was die Bundesregierung vorschlägt
Bald kommt eine bundesweit einheitliche Notbremse zur Abwehr der Pandemie. Welche der Maßnahmen sinnvoll sind – und was eher nicht. 17 Tage hat Kanzlerin Angela Merkel dann doch noch zugeschaut, wie sich die dritte Corona-Welle entwickelt. Am Dienstag dann hat das Bundeskabinett eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Demnach müssen sich die Bürger in weiten Teilen Deutschlands auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen. Private Treffen sollen nur noch mit einer weiteren Person möglich sein. Das sei kein großer Wurf, dafür gehen die Maßnahmen nicht weit genug, kritisiert SZ-Wissen-Redakteurin Christina Kunkel. Dabei würden laut neusten Prognosen bereits Ende April auf den Intensivstationen mehr Menschen liegen als auf dem Höhepunkt der zweiten Welle. „Das ist das größte Versagen“, meint Kunkel, „dass man da nicht frühzeitig gegengesteuert hat“. Immerhin gebe es nach dem Flickenteppich jetzt aber endlich bundeseinheitliche Regeln. Epidemiologisch würden auch die nun beschlossenen Ausgangssperren nur Sinn machen, damit man sich eine Zeitlang gar nicht mehr treffe. Allerdings sei inzwischen klar, dass die Gefahr einer Ansteckung vor allem in Innenräumen besteht. Weitere Nachrichten: Nato fordert den Abzug russischer Truppen an Grenze zur Ukraine, Prozess gegen rechte Terrorzelle, Söder versus Laschet. Weitere Nachrichten: Infektionsschutzgesetz, Iran bezichtigt Israel der Sabotage. Moderation, Redaktion: Lars Langenau Redaktion: Vinzent-Vitus Leitgeb, Antonia Franz Produktion: Carolin Lenk Zusätzliches Audiomaterial über ARD Anne Will, Phoenix und Tiktok.
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