Apolut Tagesdosis Kriminalität und Zuwanderung 2024 | Von Janine Beicht

Das BKA-Lagebild 2024: Ein Überblick über Kriminalität und Zuwanderung

Ein Kommentar von Janine Beicht.

Das Bundeskriminalamt hat im Dezember 2025 das Lagebild zu Kriminalität (1) im Kontext von Zuwanderung für das Jahr 2024 vorgelegt. Diese Analyse basiert auf Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik und erfasst Straftaten ohne politischen Hintergrund sowie ohne ausländerrechtliche Verstöße. Sie umfasst insgesamt 1,97 Millionen Tatverdächtige, von denen 697.000 keine deutsche Staatsangehörigkeit besaßen und 172.200 als Zuwanderer galten, was 8,8 Prozent aller Tatverdächtigen ausmacht (2). 

Begriffe und Kategorien im Fokus

Um die Daten zu verstehen, definiert das Bundeskriminalamt in seinem Glossar (3) spezifische Begriffe. Zuwanderer umfassen Personen mit Aufenthaltsanlässen wie Asylbewerber, Schutz- und Asylberechtigte inklusive Kontingentflüchtlinge, Geduldete sowie solche mit unerlaubtem Aufenthalt. 

Ein paar Beispiele: Asylbewerber sind Personen im laufenden Asylverfahren, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, während Asylsuchende den formlosen Asylwunsch geäußert haben und einen Ankunftsnachweis erhalten. Schutz- und Asylberechtigte erhalten anerkannte Status wie Asylberechtigung nach dem Grundgesetz, Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention, subsidiären Schutz oder Abschiebungsverbot was zu befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen führt. Geduldete haben abgelehnte Anträge, aber vorübergehende Aussetzung der Abschiebung aufgrund von Hindernissen wie fehlenden Reisedokumenten. Unerlaubter Aufenthalt betrifft Personen ohne gültigen Titel, einschließlich Asylsuchender. 

In Deutschland aufhältige Geflüchtete überstiegen 2024 erstmals drei Millionen, mit starkem Zuwachs bei Ukrainern auf 1,1 Millionen, gefolgt von Syrern mit 629.000, Afghanen mit 323.000 und Irakern mit 167.000 (7).

Gesamtentwicklung der Straftaten

Von insgesamt 3,1 Millionen registrierten Straftaten (4) entfielen 331.308 auf Fälle mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer, was elf Prozent ausmacht. Der Rückgang der tatverdächtigen Zuwanderer um 3,6 Prozent im Vergleich zu 2023 resultiert hauptsächlich aus der Teillegalisierung von Cannabis im April 2024, die Vergleiche mit Vorjahren erschwert. Dazu steht im BKA-Bericht:

„Im Jahr 2024 sank die Anzahl tatverdächtiger Zuwanderinnen/Zuwanderer im Bereich der Allgemeinkriminalität. […] Dieser Vorjahresvergleich ist jedoch nur beschränkt aussagekräftig, da sich die Cannabis-Teillegalisierung 2024 auf die PKS auswirkte und zu einem Rückgang der Tatverdächtigen- und Fallzahlen insgesamt führte.“ BKA-Bericht (1)

Dennoch stiegen Gewaltdelikte: Rohheitsdelikte um 4,9 Prozent, Straftaten gegen das Leben um 8,9 Prozent, wobei über zwei Drittel Körperverletzungen waren (1). In der Organisierten Kriminalität (OK), wie bei Drogen- oder Schleuserdelikten, stieg die Beteiligung tatverdächtiger Zuwanderer um 9,4 Prozent. 


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