Die Rechtslage – LTO
#71: Zugriff auf Zeit-Podcast: Kurzschlussreaktion der Block-Richter? / Millionen erben, Null Steuern zahlen: Kann das gerecht sein? /  KI-Schriftsätze: "So blöd kann kein Anwalt sein"
In Folge 71 des LTO-Podcasts „Die Rechtslage“ begrüßen Sie und Euch Felix W. Zimmermann und Christian Rath mit folgenden Themen:

Polizei bei der Zeit – was treibt die Block-Richter? 
160 Stunden unveröffentlichtes Podcast-Material hat das Landgericht Hamburg im Block-Prozess sichergestellt. Doch darf die Justiz einfach auf vertrauliche Gespräche von Journalisten zugreifen? LTO-Redakteur Jakob Hoffmann erklärt, warum der Durchsuchungsbeschluss nach der Rechtsprechung des BGH rechtswidrig sein dürfte. Wir diskutieren aber auch über die Rolle des Vaters der Block-Kinder, der seine minderjährige Tochter im Podcast auftreten ließ, und darüber, ob bei aller berechtigten Kritik an der Durchsuchung das Interesse der Justiz an der Wahrheitsfindung zu kurz kommt.

Links:
Block-Prozess, Tag 82: ZEIT-Durchsuchungsbeschluss im Fokus – Ist die Kammer zu weit gegangen?

Millionen erben,und trotzdem keine Steuern zahlen? Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht 
Wer ein großes Unternehmen erbt, zahlt häufig kaum Erbschaftsteuer. Dabei sieht das Gesetz eigentlich Steuersätze von bis zu 30 Prozent vor. Das Bundesverfassungsgericht hat nun über die weitreichenden Steuerprivilegien für Unternehmenserben verhandelt. Sind diese zum Schutz von Arbeitsplätzen gerechtfertigt oder eine ungerechte Bevorzugung der Reichen? Christian Rath war bei der Verhandlung dabei und erklärt, warum die Hoffnung auf eine grundlegende Reform wohl enttäuscht werden dürfte. Wir diskutieren auch, ob es wirklich so schlimm wäre, wenn Erben ihre Unternehmen verkaufen müssten.

Links:
BVerfG zur Erbschaftsteuer, Teil II: Ent­war­nung für Fir­me­nerben
BVerfG zur Erbschaftssteuer, Teil I: Alle gegen Bayern


Justiz schlägt gegen KI-Schriftsätze zurück  – wann ist schlechte Anwaltsarbeit keine Anwaltsarbeit mehr?
Erfundene Urteile, unsinnige Argumentationen und seitenlange Schriftsätze: Die Gerichte haben zunehmend mit den Schattenseiten künstlicher Intelligenz zu kämpfen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verhängte eine Missbrauchsgebühr von 3.000 Euro, das Bundesarbeitsgericht verwarf eine Beschwerde wegen eines offensichtlich ungeprüften Schriftsatzes. Doch der BGH zeigt sich in einem ähnlichen Fall zurückhaltender. Wir diskutieren, wann schlechte Anwaltsarbeit so schlecht ist, dass sie gar keine anwaltliche Leistung mehr darstellt, ob Anwälte ihren KI-Einsatz offenlegen sollten und warum KI trotz aller Probleme eine Demokratisierung des Rechtswissens ermöglicht.

Links:
BAG zu halluzinierten Urteilen: KI-Schrift­satz ersetzt nicht den Anwalt
Schriftsatz mit KI geschrieben?: Baye­ri­scher Ver­fas­sungs­ge­richtshof ver­hängt maxi­male Miss­brauchs­ge­bühr
Umfassende Reform des Prozessrechts gefordert: Fluten „scham­lose“ Anwälte die Justiz mit KI-Schrift­sätzen?

Außerdem gibt es das Neueste vom LTO-Newsdesk und in unserer Plauderecke geht es um Gesetzesfehler.

Kritik, Anregungen und Themenvorschläge an rechtslage@lto.de.

Alle Folgen zum Nachhören gibt es hier:

Musik:
Recht kommt ( K.O… in KA)  / Interpret: Justice, POL1Z1STENSOHN a.k.a. Jan Böhmermann / Geschrieben von Andi Fabritius
Hallus (feat. HGich.T) / Interpreten: Grossstadtgeflüster, HGich.T / Komposition: Jen Bender, Raphael Schalz, Chriz Falk / Geschrieben von Jen Bender, Raphael Schalz, Chriz Falk, DJ Hundefriedhof
Reich / Interpret: Prinz Pi / Komposition: Benjamin „Biztram“ Bistram, David Bonk / Text: Friedrich Kautz
Im Podcast "Die Rechtslage" erfahrt Ihr alles Wichtige über aktuelle Rechtsprechung, Rechtspolitik und die wichtigsten Rechtsdebatten des Landes – direkt von der Redaktion von Legal Tribune Online.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Links führen zu externen Webseiten, die nicht unter unserer Kontrolle stehen. Für den Inhalt, die Datenschutzrichtlinien oder etwaige Änderungen dieser Seiten übernehmen wir keine Verantwortung. Die Verlinkung dient ausschließlich zur Information und stellt keine Werbung oder Empfehlung dar. Möchtest Du mehr Meinungsmache auf Meinungsmonopol? Hilf uns mit einer kleinen Spende. Podcast-Logos, -Cover und -Daten sind das Eigentum ihres jeweiligen Besitzers und implizieren keine Zugehörigkeit zu uns oder Unterstützung durch eine Podcast-Show oder -Episode, einen Podcast-Player oder einer anderen Plattform. iTunes® und iTunes Logo® sind eine Marke von Apple Inc., eingetragen in den USA und anderen Ländern. Spotify und die Spotify-Logos sind Markenzeichen der Spotify-Group.
#

Sag uns deine Meinung!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert