AUJ004 - Hans-Alfred Blumenstein und die Psychosoziale Prozessbegleitung, § 406g StPO
In der vierten Folge von „Allein unter Juristen“ sind wir zu Besuch bei Hans-Alfred Blumenstein, Vorsitzender Richter am OLG Stuttgart a.D. In seinem langen Richterleben und darüber hinaus hat er sich für Gewaltopfer engagiert, vor allem als Vorsitzender einer Jugendkammer und Jugendstrafkammer. Hans Blumenstein erzählt, wie er Kinder, die sexualisierte Gewalt erfahren hatten, zunächst zum Kennenlernen im Gericht getroffen und ihnen so die Aussage in der Hauptverhandlung erleichtert hat. Später hat er die Psychosoziale Prozessbegleitung mit aus der Taufe gehoben, die Begleitung besonders belasteter Zeug:innen durch juristisch weitergebildete psychosoziale Fachkräfte. Seit 2017 haben Kinder und Jugendliche einen gesetzlichen Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung, aber sie wird noch immer viel zu wenig eingesetzt. Hans Blumenstein wirbt für mehr Beiordnungen, weil das nicht nur die Kinder stärkt, sondern auch Richter:innen die Verhandlung erleichtert.
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