Die Rechtslage – LTO
AUJ008 - Mit Oberstleutnant Anastasia Biefang über Queer und Transgender in der Bundeswehr
Anastasia Biefang war die erste offen Transgender-Bataillonskommandeurin – und für die Bundeswehr ein Aushängeschild für Diversity. Bis sie einen Verweis kassierte für ihr Tinder-Profil: „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“ In letzter Instanz hat das Bundesverwaltungsgericht im Mai entschieden, dass eine Soldatin mit Personalverantwortung „den falschen Eindruck eines wahllosen Sexuallebens und eines erheblichen Mangels an charakterlicher Integrität“ vermeiden müsse. Dagegen legt Anastasia Biefang jetzt Verfassungsbeschwerde ein, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) – für „ein selbstbestimmtes Liebesleben Staatsbediensteter“. Anastasia Biefang, die auch stellvertretende Vorsitzende von QueerBW ist, der Interessenvertretung querer Menschen in der Bundeswehr, schildert in „Allein unter Juristen“, wie widersprüchlich die Truppe mit Diversity umgeht: Einerseits das offizielle Hissen der Regenbogenflagge am 3. Juli, dem Tag, an dem im Jahr 2000 der Ministererlass aufgehoben wurde, der homosexuelle Soldaten als „Gefahr für den Zusammenhalt der Truppe“ definierte. Andererseits das Urteil gegen sie, zu dem das Verteidigungsministerium sich auch auf Anfrage von QueerBW nicht eindeutig positioniert.
Im Podcast "Die Rechtslage" erfahrt Ihr alles Wichtige über aktuelle Rechtsprechung, Rechtspolitik und die wichtigsten Rechtsdebatten des Landes – direkt von der Redaktion von Legal Tribune Online.
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