Die Rechtslage – LTO
AUJ011 - Mit Michael Haßdenteufel über Schöff*innen
2023 ist Schöffenwahljahr – es werden rund 60.000 neue Laienrichter*innen für deutsche Gerichte bestimmt. Welche Pflichten kommen auf die Ausgewählten zu? Sie dürfen eine Berufung nicht ablehnen – aber sind sie mehr als Nebendarsteller*innen im Prozess? Unbedingt! Sie versehen ein wichtiges demokratisches Amt, betont Michael Haßdenteufel, selber seit 13 Jahren Schöffe und Vorsitzender des Landesverbandes NRW der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen. Schließlich sprechen Gerichte ihre Urteile „im Namen des Volkes“. Manch jungen Richter*innen hat er allerdings erklären müssen, dass das Votum der Ehrenamtlichen dem der Volljurist*innen gleichgestellt ist. Gute Schöff*innen sollten darum vor allem offen und unvoreingenommen sein, so Haßdenteufel, denn sie urteilen über die Zukunft eines Menschen. Als Jugendhauptschöffe weiß er auch, wie sehr einige Verfahren psychisch belasten können, etwa wenn einem Kind massive Gewalt widerfahren ist. Das Schöffenamt hat seinen Blick auf die Gesellschaft verändert.
Alle Infos zur Schöffenwahl gibt’s auf www.schoeffenwahl.de
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