Apolut Tagesdosis Der Fall Marine le Pen – Politjustiz in der EU | Von Uwe Froschauer

Ein Kommentar von Uwe Froschauer.

Ein Pariser Gericht befand die Vorsitzende der Partei Rassemblement National (RN), Marine Le Pen und acht weitere ehemalige Mitglieder des Europäischen Parlaments am 31. März 2025 wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder für schuldig.


Straftatbestand und Verurteilung


Le Pen und 25 weitere Funktionäre des Rassemblement National – Vorgänger bis Juni 2018 war der „Front National“ (FN) – sollen in den Jahren 2004 bis 2016 im EU-Parlament ein System von Scheinbeschäftigungen – insgesamt 46 Assistentenverträge – aufgebaut, und die Fördermittel hierfür eingestrichen haben. Diese Assistenten hätten laut Staatsanwaltschaft jedoch mit der Arbeit der EU-Abgeordneten nichts zu tun gehabt, sondern seien vorwiegend für die Forcierung des FN in Frankreich eingesetzt worden, um einen finanziellen Engpass auf Kosten des EU-Parlaments zu überwinden. Aber hat die Arbeit für Abgeordnete nicht immer auch etwas mit der Partei zu tun? Kann man das wirklich so strikt trennen? Den Angeklagten wurde die zweckentfremdete Finanzierung dieser Schein-Assistenten durch das Europaparlament in Höhe von insgesamt 4,5 Millionen Euro – laut Staatsanwaltschaft – zur Last gelegt. Le Pen selbst, die vier Assistenten beschäftigte, habe einen Schaden für die Öffentlichkeit von 474.000 Euro verursacht.


Marine Le Pen wurde zu vier Jahren Haft – davon zwei auf Bewährung – und zu fünf Jahren Amtsverbot verurteilt. Das Gericht sprach die sofortige Unwählbarkeit von Marine Le Pen aus, wodurch eine bereits im Vorfeld angekündigte Berufung der Angeklagten für den Fall einer Verurteilung keine aufschiebende Wirkung hat, und die Kandidatur von Marine Le Pen für die Präsidentenwahl 2027 praktisch nicht stattfinden kann. Sie ist bereits dreimal als Präsidentschaftskandidatin für das Rassemblement National (RN) angetreten. Das Urteil ist – Stand 3. März 2025 – noch nicht rechtskräftig.


Hier tun sich mehrere Fragen auf: Warum kommt das Urteil jetzt, neun Jahre nach der Veruntreuung? Warum die drakonische Härte dieses Urteils? Warum fiel beispielsweise bei der amtierenden EZB-Chefin Christine Lagarde, die 2016 ebenfalls der Veruntreuung von 400 Millionen Euro (!!) für schuldig befunden wurde, das Urteil sehr milde aus?


Gründe für die Härte des Urteils


Interessant ist, dass erst Ende 2023 Anklage erhoben wurde, obwohl Martin Schulz, der damalige Präsident des EU-Parlaments, bereits im Jahr 2015 Anzeige erstattete. Weiterhin ist auffällig, dass nur drei Tage zuvor, am 28. März, das französische Verfassungsgericht in einem anderen Fall entschied, dass ein sofortiger Ausschluss von politischen Ämtern bereits bei erstinstanzlichen Verurteilungen – wie bei Marine Le Pen der Fall – wegen eines Verbrechens statthaft sei. Der Verdacht einer Politjustiz – nicht nur in Frankreich – drängt sich unweigerlich auf.


…hier weiterlesen: https://apolut.net/der-fall-marine-le-pen-politjustiz-in-der-eu-von-uwe-froschauer/


Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.

Hier finden Sie ausgewählte, tagesaktuelle Artikel, Berichte und Kommentare die von unseren Autoren erstellt oder in einigen Fällen aus anderen Quellen übernommen werden. "Tagesdosis" erscheint an sechs Tagen die Woche. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.

apolut
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Links führen zu externen Webseiten, die nicht unter unserer Kontrolle stehen. Für den Inhalt, die Datenschutzrichtlinien oder etwaige Änderungen dieser Seiten übernehmen wir keine Verantwortung. Die Verlinkung dient ausschließlich zur Information und stellt keine Werbung oder Empfehlung dar. Möchtest Du mehr Meinungsmache auf Meinungsmonopol? Hilf uns mit einer kleinen Spende. Podcast-Logos, -Cover und -Daten sind das Eigentum ihres jeweiligen Besitzers und implizieren keine Zugehörigkeit zu uns oder Unterstützung durch eine Podcast-Show oder -Episode, einen Podcast-Player oder einer anderen Plattform. iTunes® und iTunes Logo® sind eine Marke von Apple Inc., eingetragen in den USA und anderen Ländern. Spotify und die Spotify-Logos sind Markenzeichen der Spotify-Group.
#

Sag uns deine Meinung!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert