Apolut Tagesdosis Die Gerichte und die Redefreiheit | Helge Buttkereit

Ein Kommentar von Helge Buttkereit.


Seit Beginn des offenen Krieges in der Ukraine häufen sich in Deutschland juristische Ermittlungen. Der Vorwurf: Billigung eines Angriffskrieges. Anfang des Jahres hat der Berliner Friedensaktivist Heinrich Bücker einen Strafbefehl wegen einer Rede erhalten. Der Fall kam in der vergangenen Woche sogar im UN-Sicherheitsrat zur Sprache. Bücker wehrt sich gegen die Repressalien. Auch weitere ähnlich gelagerte Verfahren werden derzeit geführt.


Die Rechtssicherheit in Deutschland sei in Gefahr, das psychische Klima aufgehetzt. Diese Situation sei nicht zuletzt verursacht durch eine Rede von Heinrich Bücker, die der Friedensaktivist am 22. Juni vergangenen Jahres gehalten hat. Dabei habe er einem Angriffskrieg zugestimmt. Das soll nun Einfluss auf die Rechtssicherheit und das psychische Klima haben. So zumindest beurteilt es ein Richter am Amtsgericht Tiergarten in Berlin.


Was war geschehen? Bücker war mit anderen Friedensaktivisten zum sowjetischen Ehrenmal gekommen. Dort sollte an den deutschen Überfall auf die Sowjetunion im Jahr 1941 erinnert werden. Das Treffen hatte weitreichende Folgen.


Ein Anwalt aus großer Kanzlei wurde auf die Versammlung aufmerksam, hat Heinrich Bücker angezeigt und gleich noch eine Stellungnahme auf Bückers Website moniert. Rede und Stellungnahme erwecken den Eindruck, Bücker rechtfertige den russischen Angriff auf die Ukraine, heißt es in der Anzeige.


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