DRL006: Björn Höcke zu Recht verurteilt? / Rechtsbeugung durch Prokrastinieren / 75 Jahre Grundgesetz - was feiern wir da?
In Folge 6 besprechen und diskutieren Felix W. Zimmermann und Christian Rath die Rechtslage zu folgenden Themen:
Thema 1: Björn Höcke wurde vom Landgericht Halle wegen der verwendeten Parole „Alles für Deutschland“ zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch hat das Gericht hier den „in dubio“-Grundsatz beachtet? Die Hosts der Rechtslage sind sich darüber nicht einig.
Thema 2: Urteile gegen Richter wegen Rechtsbeugung sind selten. Jetzt wurde eine ehemalige Amtsrichterin aus Lüdenscheid erneut wegen des Delikts verurteilt. Sie hatte eine Vielzahl von Akten nicht bearbeitet und dies durch Manipulationen zu verschleiern versucht. Ihre Begründung. Sie leide unter Prokrastination, auch bekannt als „Aufschieberitis“. Ein allseits bekanntes Phänomen. Kann das zur verminderten Schuldfähigkeit führen?
Thema 3: Viele Unternehmen positionieren sich gegen die AfD, manche warnen ihre Mitarbeiter auch davor, die AfD zu wählen. Wie weit dürfen sie dabei gehen? Wann beginnt die Strafbarkeit wegen Wählernötigung? Hintergründe dazu besprechen die Hosts mit der LTO-Arbeitsrechtsexpertin Tanja Podolski.
Thema 4: Das Grundgesetz wird 75 Jahre und überall sind salbungsvolle Artikel darüber zu lesen. Auch einen Staatsakt wird es geben. Was genau feiern wir da eigentlich? Hat der Ruf des Grundgesetzes durch die Corona-Zeit gelitten und was sind aktuell die größten Herausforderungen.
Zur Vertiefung empfehlen wir unser LTO-Dossier zu „75 Jahren“ Grundgesetz, mit Beiträgen von renommierten Staatsrechtler:innen, etwa mit Ferdinand Klaus Gärditz.
Außerdem wie immer der Newsrückblick, diesmal mit Luisa Berger und ein neues Geräusche-Gewinnspiel. Es gibt wie immer eine LTO-Tasse zu gewinnen. Bei mehreren richtigen Einsendungen entscheidet das Los. Einsendungen bitte an rechtslage@lto.de – dies gilt auch für Lob, Kritik, Themen- oder Geräuschvorschläge.
Musikhinweise: Polizistensohn mit „Recht kommt“ / Erste Allgemeinen Verunsicherung mit „Morgen“ / Rolf Zuckowski „Wie schön, dass Du geboren bist“.
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