Teil 1 CORRECTIV-Artikel löst Propaganda-Lawine aus
Ein Kommentar von Wolfgang Effenberger.
Am 30. November 2023 verteidigte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Parlament das von der Bundesregierung ausgearbeitete „Rückführungsverbesserungsgesetzes“(1) als das umfangreichste Gesetz zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen von Rückführungen, das eine Bundesregierung jemals vorgelegt habe.
Gesetzentwurf der Ampel-Koalition „zur Verbesserung der Rückführung“
Nach dem Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Rückführung“ soll die Fortdauer und die Anordnung von Abschiebungshaft künftig unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen möglich sein, auch bei Folgeanträgen. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote werden laut Vorlage als eigenständiger Haftgrund außerhalb der Fluchtgefahr im Rahmen der Sicherungshaft geregelt; zudem ist ein behördliches Beschwerderecht für den Fall der Ablehnung des Abschiebungshaftantrags vorgesehen. Zugleich sieht der Gesetzentwurf vor, die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von derzeit zehn auf 28 Tage zu verlängern, um effektiver als bisher ein Untertauchen des Abzuschiebenden zu verhindern.“(2) Weiters ist vorgesehen,
„…dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr haben. … Daneben enthält die Vorlage weitere Maßnahmen zur erleichterten Identitätsfeststellung und zur erleichterten Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Für den Bereich der Organisierten Kriminalität soll ein Ausweisungstatbestand geschaffen werden, der an die Angehörigkeit zu Strukturen der Organisierten Kriminalität anknüpft und unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung ausgestaltet ist.“(3)
Ministerin Faeser: Es braucht klare Regeln
Faeser betonte in der Debatte, dass es klare Regeln brauche, damit Deutschland ein „solidarisches Land“ sein könne. Dazu gehöre, dass Menschen ohne Bleiberecht das Land „schnell und zuverlässig“ auch wieder verlassen müssen. Schon jetzt sei die Zahl der Abschiebungen im laufenden Jahr um 27 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum. Eigentlich sei es eine Selbstverständlichkeit, dass Ausreisepflichtige Deutschland verlassen müssen, doch gebe es in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten, dies umzusetzen. Der Bund müsse einen rechtlichen Rahmen schaffen, der den Ländern einen möglichst effektiven Vollzug der Rückführungen ermöglicht.
Parteigenosse Dirk Wiese hält den Gesetzentwurf für notwendig. Es gebe einfach Menschen, die nach Deutschland kämen und keine Bleibeperspektive haben, sich aber „nicht an die Spielregeln halten“. Genauso richtig sei es auch,
„Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern zu erleichtern und zugleich die Bekämpfung der Schleuserkriminalität zu verschärfen. Ebenso wichtig wie das Gesetzespaket sei für sie eine stärkere Steuerung der Migration, dass die Bundesregierung einen Schwerpunkt auf mehr Migrationsabkommen mit Ländern lege, die momentan die Rücknahme von Menschen verweigern“(4).
Ampel-Partner FDP sieht Wende in der Asylpolitik
Stephan Thomae (FDP) betonte, Abschiebungen seien die notwendige und konsequente Vollendung einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung.
Wenn ein Asylantrag abgelehnt worden sei, hat die Ausreise des Antragstellers zu erfolgen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, müsse der Staat Entscheidungen treffen.
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