F.A.Z. Digitalwirtschaft
Google darf Chrome behalten, die Börse jubelt – und nun?
Ein amerikanisches Gericht hat entschieden: Google muss seinen populären Webbrowser Chrome nicht abstoßen, der Konzern wird nicht zerschlagen. In einem wegweisenden Kartellrechtsverfahren befand Richter Amit Mehta zwar, dass Google seine dominante Stellung im Suchmaschinenmarkt durch unfaire Mittel verteidigt hat, doch griff er bei den Sanktionen deutlich milder durch als von der Trump-Regierung gefordert.
Anstelle einer Abtrennung zentraler Geschäftsbereiche verhängte das Gericht Auflagen: Exklusive Vertriebsdeals zur Verbreitung von Google-Diensten werden untersagt und Google muss Teile seiner Suchmaschinendaten mit Wettbewerbern teilen – doch der Suchgigant darf seinen Browser Chrome und auch das Mobil-Betriebssystem Android behalten. An der Börse sorgte das Urteil für Erleichterung: Der Alphabet-Aktienkurs erhöhte sich um 10 Prozent.
Doch was folgt aus dem Urteil konkret? Gibt es wirklich mehr Wettbewerb durch Künstliche Intelligenz und ist Google damit angreifbarer, wie der Richter argumentiert? Und wie wurde Chrome der bedeutendste Browser der Welt – obwohl er erst deutlich später entwickelt und eingeführt wurde als die Pioniere auf diesem Feld? Über all das und mehr diskutieren wir in dieser Episode.
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