Apolut Tagesdosis Hintergründe zum Wahlausschluss von Marine Le Pen | Von Norbert Häring

Erst Rumänien, nun Frankreich.

Erst hat das rumänische Verfassungsgericht einen rechten Präsidentschaftskandidaten mit guten Siegeschancen von der Wahl ausgeschlossen, nun tut das französische dasselbe. Die Personalie des Vorsitzenden ist dabei besonders interessant und anrüchig.

Ein Kommentar von Norbert Häring.

Am 28. März urteilte der französische Verfassungsrat im Fall eines Lokalpolitikers, dass es verfassungsmäßig ist, einem verurteilten Politiker sofort nach einem ersten Urteil die Wählbarkeit für politische Ämter zu entziehen und nicht erst nach Erschöpfung des Rechtswegs und Rechtskräftigkeit des Urteils.

Drei Tage später, am 31. März, verhängte ein Pariser Gericht diese Strafe gegen die aussichtsreiche Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen, weil sie der Veruntreuung von Geldern des EU-Parlaments für schuldig befunden wurde. Das ist ein Vergehen, das in Brüssel geradezu grassiert. Die Verfassungsmäßigkeit des bisher unüblichen sofortigen Vollzugs dieser Strafe, die Le Pen von den Präsidentschaftswahlen 2027 ausschließt, war also vom Verfassungsrat schon vorab festgestellt.

Der Vorsitzende des Verfassungsrats ist erst seit 8. März ein gewisser Richard Ferrand. Seine Person und die Umstände seiner Ernennung sind ebenso interessant wie anrüchig – und auch ironisch. Denn der enge Vertraute von Präsident Emmanuel Macron kam nur in dieses Amt, weil sich die Abgeordneten von Le Pens Partei Rassemblement National (RN) im Nationalrat am 19. Februar der Stimme enthielten. Dadurch fehlte der Opposition eine Stimme um Macrons Nominierung des langjährigen Spitzenpolitikers seiner Partei La République En Marche (LREM) abzulehnen und Macron damit eine schwere Niederlage zuzufügen.

In der übrigen Opposition wurde damals über eine geheime Absprache von RN mit der Regierung gemutmaßt, dahingehend, dass Le Pen versichert worden sein könnte, sie werde nicht von der Wahl ausgeschlossen. RN erklärte die eigene Stimmenthaltung demgegenüber damit, dass Ferrand der am wenigsten schlimme der zur Auswahl stehenden Kandidaten gewesen sei. Außerdem habe Ferrand erklärt, dass es „keine Regierung der Richter“ geben dürfe.

Die anstehende Grundsatzentscheidung des Verfassungsrats darüber, ob die sofortige Vollstreckung der Aberkennung des passiven Wahlrechts verfassungsgemäß ist, war bei dieser Diskussion um Ferrands Nominierung bereits Thema…hier weiterlesen: https://apolut.net/hintergrunde-zum-wahlausschluss-von-marine-le-pen-von-norbert-haring/



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