Apolut Tagesdosis Meinungsfreiheit im Jahre 2026? | Von Paul Clemente

Könnte besser sein

Ein Kommentar von Paul Clemente.

In seiner Neujahrsansprache benannte Papst Leo XIV die fundamentalen Irrwege der Gegenwart:

„Krieg ist wieder in Mode gekommen, und eine kriegerische Stimmung breitet sich aus.“

Außerdem verwies der Pontifex auf die Gefahr von Sprach-Politik:

„Es ist bedauerlich festzustellen, dass insbesondere im Westen der Raum für echte Meinungsfreiheit immer mehr eingeschränkt wird, während sich eine neue Sprache mit orwellschem Beigeschmack entwickelt, die in ihrem Bestreben, immer inklusiver zu sein, darin mündet, diejenigen auszuschließen, die sich nicht den Ideologien anpassen, von denen sie beseelt ist.“ 

In Sachen Meinungsfreiheit zeigen sich hierzulande zwei Tendenzen. Beide konträr zueinander. Einerseits die juristische Aufarbeitung der Faeser-Jahre. Anderseits die ungebrochene Zensur-Begierde in der Polit-Etage. Starten wir mit der Ex-Innenministerin. Das Verfolgen justiziabler Aussagen reichte nicht. Sie fügte noch das Verbrechen der Delegitimierung hinzu. Ein langes Leben war diesem Konzept nicht beschieden. Bereits in den letzten Monaten ihrer Amtszeit stellte sich die Justiz quer. Ganze sechs Wochen hielt ihr Verbot des Compact-Magazins. Dann beschloss das Bundesverwaltungsgericht die vorläufige Aufhebung des Faeser-Coups. Eine Entscheidung, die im folgenden Jahr bestätigt wurde.  

Auch David Bendel wurde von der SPD-Politikerin vor den Kadi gezerrt. Schließlich hatte der Chefredakteur des Deutschland Kuriers eine satirische Bildcollage publiziert: Darauf hält Faeser ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“. Diesmal verhängte das Amtsgericht eine Bewährungsstrafe. Ein Urteil, das dem Spiegel-Magazin als „vergleichsweise milde“ galt. Trotzdem legte Bendel Berufung ein und gewann: Das Landgericht Bamberg sprach ihn frei.

Ähnlich erging es dem Satiriker Tim Kellner. Weil die Innenministerin in angeblich bester Laune die Polizeiliche Kriminalstatistik präsentiert hatte, stellte Kellner ihren Geisteszustand infrage. Ein strammer Untertan meldete dieses Hassverbrechen umgehend und – schwupps folgte der Strafantrag. Der hatte ebenfalls eine kurze Lebensdauer: Kellners Anwalt Markus Haintz erklärte der Staatsanwaltschaft Detmold, dass die Äußerungen seines Mandanten null justiziabel seien. Resultat: Auch dieses Verfahren wurde Ende Dezember eingestellt. 

Nach diesen Beispielen ist man versucht, eine politische Kehrtwende zu feiern. Eine Ausbremsung politischer Willkür, die Rückkehr von Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit zu feiern. Leider liegt man damit falsch. Nach dem gelungenen Experiment autoritärer Lockdown-Politik und dem Recycling der Majestätsbeleidigung gruselt sich mancher Politiker vor einem Comeback der Meinungsfreiheit.


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