Apolut Tagesdosis PFIZER – Eine kriminelle Organisation? | Von Uwe G. Kranz

Ein Kommentar von Uwe G. Kranz.


Ach, wo denken Sie hin, das kann doch nicht sein! Pfizer – das ist doch die amerikanische Pharmafirma, die uns vor den Covid-Unbillen gerettet hat. Die uns gemeinsam mit dem Mainzer BioNTech-Unternehmen in wundersam kurzer Zeit den Wunderimpfstoff Comirnaty bescherte. Der Impfstoff, der sicher und wirksam ist, der spätestens nach dem zweiten Pieks immunisiert, mit dem man sich selbst und andere vor Infektionen schützen kann, später zumindest schwere Covid-Erkrankungen verhindert. Jener Impfstoff, mit dem angeblich 20 Millionen Covid-Infizierte vor dem sicheren Tod bewahrt worden sind (was von der Direktorin der Europäischen Arzneimittel-Agentur in Amsterdam (EMA), Emer Cooke, vor dem Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) in letzter Sekunde ihrer Befragung dahingehend berichtigt wurde, dass sich die Zahl 20 Millionen auf alle Impfstoffe beziehe, die seit Beginn der Zählungen verabreicht worden seien. Aber das ging im allgemeinen Geplapper dann irgendwie unter.


Organisierte Kriminalität (OK)?


Das sind doch bloß die bösen libanesischen Clans, die sizilianischen Mafiosi, die osteuropäischen vory y zakone (Diebe im Gesetz), die kalabrische ’Ndragheta, oder, oder, oder…? Seit Jahrzehnten wird in der Welt der Kriminalisten und Juristen an der Definition gefeilt, was denn eigentlich OK sei. Das Bundeskriminalamt schreibt Jahr für Jahr in seinen OK-Bundeslagebilder die folgende, inzwischen längst antiquierte Lesart der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Justiz/Polizei (GAG) vom Mai 1990 fort:


„Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig


unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,

unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder

unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.“


Könnte man demnach auch die Deutsche Bank …? Schließlich gibt es ja auch keine Legaldefinition des Gesetzgebers für den Begriff „Wirtschaftskriminalität“ (WiKri), weshalb das BKA den Straftatenkatalog des Gerichtsverfassungsgesetzes (§ 74c GVG) bemühen muss, um wirtschaftliche Straftaten wie Betrug, Geldwäsche, Insider-Handel mit Aktien u.v.a.m. als WiKri zu erfassen.


Wie wäre es denn einmal mit einem realistischen Blick auf die kriminelle Vita eines Pharmaunternehmens? Vielleicht zunächst nur einmal auf Pfizer, das liegt in diesen Zeiten ja recht nah (Quellen: BigPharmaNews.com https://t.me/ oder Klartext20/21Gemeinsam/24657 oder #PfizerFiles oder v.a.m.).


1994   Pfizer zahlte freiwillig 19,75 Mio. $, um die Vorwürfe des Justizministeriums beizulegen, dass der Konzern gelogen hätte, um die staatliche Zulassung für eine mechanische Herzklappe zu erhalten; in der Folge seien dann Sicherheitsbedenken vertuscht worden, obwohl das Gerät Patienten tötete.



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