Apolut Tagesdosis Rheinland-Pfalz: Joachim Paul von OB-Wahl ausgeschlossen | Von Janine Beicht

Der Ausschluss des AfD-Politikers Joachim Paul von der OB-Wahl zeigt: Wo das Altparteienkartell nicht mehr gewinnt, wird die Konkurrenz kurzerhand entfernt.

Ein Kommentar von Janine Beicht.

In Ludwigshafen hat der Wahlausschuss einen beispiellosen Schlag gegen die demokratische Grundordnung geführt. Joachim Paul, AfD-Landtagsabgeordneter und ehemaliges Mitglied des Bundesvorstands, wurde von der Oberbürgermeisterwahl am 21. September 2025 ausgeschlossen. Der Vorwurf: Zweifel an seiner Verfassungstreue. Dieser Schritt markiert einen gefährlichen Präzedenzfall, der die Grundfesten der freien Wahl bedroht und die Bürger von Ludwigshafen entmündigt. Mit 24,3 Prozent bei der Bundestagswahl war die AfD in der Stadt zweitstärkste Kraft, ein klares Signal, dass viele Wähler eine Alternative suchen. Doch diese Stimme soll ihnen nun verwehrt werden.


In einem Video auf spricht Paul von einem Betrug am Wähler und wirft dem Altparteien-Kartell in Zusammenarbeit mit der SPD-Innenministerin vor, den OB-Kandidaten der mit 25 % stärksten Partei, der AfD, gezielt verhindert zu haben.

Verfassungsschutz als politischer Knüppel

Der Ausschluss basiert auf einem Dossier des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes, das von der amtierenden Oberbürgermeisterin und Wahlleiterin Jutta Steinruck angefordert wurde. Darin werden Pauls Äußerungen und Auftritte seziert, insbesondere ein Treffen mit Martin Sellner von der Identitären Bewegung und seine »Warnung vor einem „Bevölkerungsaustausch“« im Ludwigshafener Stadtteil Hemshof. Diese Punkte reichten dem Wahlausschuss, um Paul mit sechs zu einer Stimme die Kandidatur zu verweigern. Bemerkenswert: Derselbe Politiker durfte Anfang 2025 problemlos bei der Landratswahl im Rhein-Pfalz-Kreis antreten. Warum also jetzt die Kehrtwende?

„Hintergrund sind Zweifel daran, dass der Bewerber die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen erfüllt. […] Konkret geht es dabei um die Frage, ob der Bewerber die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.“ »Sprecherin der Stadt / WelT«

Die Antwort liegt in einer perfiden Strategie. Der Verfassungsschutz, der unter der Leitung des SPD-geführten Innenministeriums steht, lieferte ein Schreiben, das sich auf Internet-Recherchen stützt und selbst zugibt, keinen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Ein solches Dokument als Grundlage für den Ausschluss eines gewählten Abgeordneten zu nutzen, riecht nach Willkür. Es gibt kein Gerichtsurteil, das Paul die Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung attestiert oder ihm das passive Wahlrecht entzieht. Dennoch soll ein „Erkenntnisschreiben“ ausreichen, um tausende Wähler ihrer Wahlmöglichkeit zu berauben. »Gutachten / Quelle: NIUS«



Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.

Hier finden Sie ausgewählte, tagesaktuelle Artikel, Berichte und Kommentare die von unseren Autoren erstellt oder in einigen Fällen aus anderen Quellen übernommen werden. "Tagesdosis" erscheint an sechs Tagen die Woche. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.

apolut
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Links führen zu externen Webseiten, die nicht unter unserer Kontrolle stehen. Für den Inhalt, die Datenschutzrichtlinien oder etwaige Änderungen dieser Seiten übernehmen wir keine Verantwortung. Die Verlinkung dient ausschließlich zur Information und stellt keine Werbung oder Empfehlung dar. Möchtest Du mehr Meinungsmache auf Meinungsmonopol? Hilf uns mit einer kleinen Spende. Podcast-Logos, -Cover und -Daten sind das Eigentum ihres jeweiligen Besitzers und implizieren keine Zugehörigkeit zu uns oder Unterstützung durch eine Podcast-Show oder -Episode, einen Podcast-Player oder einer anderen Plattform. iTunes® und iTunes Logo® sind eine Marke von Apple Inc., eingetragen in den USA und anderen Ländern. Spotify und die Spotify-Logos sind Markenzeichen der Spotify-Group.
#

Sag uns deine Meinung!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert