Was jetzt? Update: Blühende Solidaritätszuschläge Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Solidaritätszuschlag auch weiterhin erhoben werden darf. Damit wies das Gericht eine Verfassungsbeschwerde aus dem Jahr 2020 zurück: Sechs FDP-Parteimitglieder waren damals der Meinung, dass auch der Zuschlag mit Ablauf des Solidarpaktes II im Jahr 2019 hätte enden sollen – sonst sei er verfassungswidrig. Der Solidaritätszuschlag wurde eingeführt, um Lebensverhältnisse in West- und Ostdeutschland anzugleichen. Laut Gericht sei der Abschlag immer noch notwendig, der Bund müsse dies allerdings regelmäßig überprüfen. Für die neue Bundesregierung scheint das eine gute Neuigkeit: Ohne den Solidaritätszuschlag wäre ein Milliardenloch im Haushalt entstanden. Gleichzeitig hat die Union allerdings im Wahlkampf versprochen, die Abgabe abzuschaffen. Was das für die Koalitionsgespräche bedeutet, erklärt Mark Schieritz aus dem Politik-Ressort. Die Hauptverhandlungsgruppen von Union und SPD wollen am Freitag die Koalitionsgespräche vorantreiben. Laut den Generalsekretären der Parteien haben die Arbeitsgruppen ihre Vorarbeit abgeschlossen. Dabei konnten sich die Parteien wohl schon auf einige Dinge einigen: Beispielsweise soll die Migration wieder stärker begrenzt werden. Außerdem wollen Union und SPD das Deutschlandticket auch in Zukunft beibehalten, allerdings soll es ab 2027 teurer werden. Über welche Themen sich die Parteien noch uneinig sind und wie es in den Verhandlungen weitergeht, wissen die Politikredakteure Ruth Fend, Anja Stehle und Tilman Steffen. Sie geben bei Was Jetzt? einen Überblick über den aktuellen Verhandlungsstand. Außerdem im Update: Im Gazastreifen haben erstmals Hunderte Palästinenser gegen die Terrororganisation Hamas protestiert. In Beit Lahia im Norden des Gazastreifens forderten einige Demonstranten das Ende der Hamas-Herrschaft und auch das Ende des Krieges gegen Israel. Obwohl die Hamas dafür bekannt ist, hart gegen Kritiker vorzugehen, wurden bereits weitere Proteste angekündigt. Was noch? Wie lange es im Schnitt dauert, bis man sich für eine neue Netflix-Serie entscheidet. (Spoiler: Länger als Sie brauchen, um diesen Satz 20-mal zu lesen.) Moderation und Produktion: Rita Lauter Redaktion: Fabian Scheler Mitarbeit: Emma Graml Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de.   Weitere Links zur Folge: Solidaritätszuschlag: Was Sie über den Solidaritätszuschlag wissen müssen Deutsche Einheit: Bundesverfassungsgericht: Soli darf bleiben – noch Friedrich Merz: Einfach mal machen? Gar nicht so einfach Liveblog: Koalitionsverhandlungen: Hauptverhandler von Union und SPD tagen ab Freitag in Berlin Koalitionsverhandlungen: Union und SPD offenbar einig bei Zurückweisungen an der Grenze Lage im Überblick: Hunderte Palästinenser in Gaza demonstrieren gegen den Krieg Sie wollen mehr exklusive Audioinhalte der ZEIT hören? Für nur 4,99 Euro im Monat könne Sie hier unser neues Podcastabo abschließen. [ANZEIGE] Mehr über die Angebote unserer Werbepartnerinnen und -partner finden Sie HIER. [ANZEIGE] Mehr hören? Dann testen Sie unser Podcast-Abo mit Zugriff auf alle Dokupodcasts und unser Podcast-Archiv. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen. Und falls Sie uns nicht nur hören, sondern auch lesen möchten, testen Sie jetzt 4 Wochen kostenlos DIE ZEIT. Hier geht’s zum Angebot. 
Der Nachrichtenpodcast von ZEIT ONLINE. Montag bis Freitag um 6 und um 17 Uhr, Samstag und Sonntag um 6 Uhr. Samstags vertiefen wir ein Thema in längeren Spezialfolgen. Noch mehr Hintergrundberichte zu aktuellen Nachrichten gibt es in der ZEIT und auf ZEIT ONLINE. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen unter www.zeit.de/wasjetzt-abo
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Links führen zu externen Webseiten, die nicht unter unserer Kontrolle stehen. Für den Inhalt, die Datenschutzrichtlinien oder etwaige Änderungen dieser Seiten übernehmen wir keine Verantwortung. Die Verlinkung dient ausschließlich zur Information und stellt keine Werbung oder Empfehlung dar. Möchtest Du mehr Meinungsmache auf Meinungsmonopol? Hilf uns mit einer kleinen Spende. Podcast-Logos, -Cover und -Daten sind das Eigentum ihres jeweiligen Besitzers und implizieren keine Zugehörigkeit zu uns oder Unterstützung durch eine Podcast-Show oder -Episode, einen Podcast-Player oder einer anderen Plattform. iTunes® und iTunes Logo® sind eine Marke von Apple Inc., eingetragen in den USA und anderen Ländern. Spotify und die Spotify-Logos sind Markenzeichen der Spotify-Group.

Sag uns deine Meinung!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert