Was jetzt?
Update: Noch eine Neuwahl in Berlin
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die
Bundestagswahl von 2021 in mehreren Wahlbezirken Berlins wiederholt
werden muss. Wegen zu langer Wartezeiten, falscher oder fehlender
Stimmzettel und vorübergehend geschlossener Wahllokale hat das Gericht
die Wahl am Dienstagmorgen in 455 Bezirken für ungültig erklärt. Lenz
Jacobsen ist Politikredakteur bei ZEIT ONLINE, ordnet das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts ein und analysiert, welche Folgen die
Wahlwiederholung für die Machtverhältnisse im Bundestag haben könnte.
Uneheliche und homosexuelle Paare können in der katholischen Kirche
fortan gesegnet werden. Diesen Beschluss hat Kardinal Fernández am
Montag unter Zustimmung von Papst Franziskus in einer Grundsatzerklärung
der vatikanischen Glaubensbehörde veröffentlicht. Doch wie revolutionär
ist die Grundsatzerklärung des Vatikans wirklich? Diese Frage
beantwortet im Podcast Evelyn Finger, Leiterin des Ressorts Glauben und
Zweifeln bei DIE ZEIT.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage gegen den
bayerischen Kreuzerlass abgewiesen. Der Bund für Geistesfreiheit hat
gegen eine Vorschrift von 2018 geklagt, der zufolge in allen
Dienstgebäuden ein sichtbares Kreuz hängen soll. Die religionskritische
Gruppe sieht in dem Kreuzerlass das staatliche Neutralitätsgebot
verletzt.
Was noch? Schätze im Secondhandladen.
Moderation und Produktion: Azadê Peşmen Redaktion: Ole Pflüger
Mitarbeit: Olga Ellinghaus
Weitere Links zur Folge:
Bundesverfassungsgericht: Bundestagswahl muss in Berlin teilweise
wiederholt werden
Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Landeswahlleiter terminiert
Teilwiederholungswahl auf den 11. Februar
Vatikan: Schöne Bescherung
Katholische Kirche: „Der liebe Gott freut sich über jedes Paar“
Neutralitätsgebot: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Kreuzerlass in
Bayern
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