Apolut Tagesdosis Utahs besondere Hürde im Strafrecht | Von Sabiene Jahn

Wer noch in der Schusslinie stand, entscheidet über juristischen Ausgang

Das Strafrecht Utahs macht den Unterschied zwischen Mord und Kapitalmord nicht an Motiven, Planung oder Grausamkeit fest, sondern an der Gefährdung Dritter. Im Fall Charlie Kirk wird damit die Frage, wer noch in der Schusslinie stand, über Leben und Tod des Angeklagten Tyler Robinson entscheiden.

Ein Kommentar von Sabiene Jahn.

„Damit ein Mord in Utah mit der Todesstrafe geahndet werden kann, müssen Staatsanwälte einen spezifischen erschwerenden Umstand nachweisen – über den vorsätzlichen Mord hinaus“,

erläutert Paul Cassell, Professor für Strafrecht an der University of Utah (1). Während in Kalifornien schon das „vorsätzliche Lauern“ genügt, verlangt Utah nach § 76-5-202 Utah Code einen zusätzlichen Beweis: Der Täter muss „wissentlich eine große Todesgefahr für eine andere Person“ geschaffen haben – außer für das Opfer und sich selbst (2). Cassell betont:

„Die behaupteten Tatsachen machen deutlich, dass Robinson vorsätzlich handelte. Aber dieser Vorsatz allein reicht nach Utahs Gesetz nicht für die Todesstrafe. Entscheidend ist, ob er zugleich eine Gefahrenzone schuf, die andere Personen in unmittelbare Todesgefahr brachte“ (1).

Dieses Konzept der „Gefahrenzone“ ist zentral. Es geht nicht nur um den Getöteten, sondern darum, ob andere Menschen durch die Handlung objektiv in akuter Lebensgefahr waren. Das bedeutet: Schon wer mit einem einzigen Schuss eine weitere Person gefährdet, erfüllt nach Utahs Lesart potenziell die Voraussetzungen für Kapitalmord.

Die Konstruktion ist eine Folge der US-amerikanischen Todesstrafenentwicklung. 1972 erklärte der Supreme Court im Falle Furman vs. Georgia die damaligen Gesetze für verfassungswidrig, weil sie zu willkürlich angewandt wurden (3). Vier Jahre später legitimierte er im Fall Gregg vs. Georgia modernisierte Gesetze, die auf erschwerende Umstände setzten (4). Viele Bundesstaaten orientierten sich am Model Penal Code (MPC). Utah wählte 1973 bei der Reform seines Strafgesetzbuches eine Variation: Nicht „viele“, sondern schon „eine andere Person“ genügt, um die Schwelle zur Todesstrafe zu überschreiten (5).

Die Gerichte Utahs haben seitdem Maßstäbe gesetzt. Im ersten Fall, State vs. Pierre (1977), gab es drei Tote, zwei Personen wurden schwer verletzt. Das Gericht sah eine eindeutige Gefahrenzone und bestätigte die Todeswürdigkeit (6). Beim zweiten Fall State vs. Johnson (1987) erschlug der Täter den Ehemann im Keller, während sich dessen Ehefrau in einem anderen Raum befand. Das Gericht verneinte die Gefahrenzone, da die Frau räumlich getrennt und nicht unmittelbar bedroht war (7). Im dritten Fall gegen Sosa-Hurtado (2019) bejahte das Gericht die Gefahrenzone – auch ohne weitere Todesopfer. Die Schüsse im Tabakladen verfehlten zunächst eine Person, trafen dann tödlich eine andere (8). Diese Fälle zeigen, wie stark die konkrete Situation über den juristischen Ausgang entscheidet: Nähe, Wahrscheinlichkeit und Wissen des Täters sind ausschlaggebend.

Für die Staatsanwaltschaft Utah County ist die Gefahrenzone offensichtlich: Robinson feuerte nicht in einem abgelegenen Raum, sondern vor Hunderten Zeugen. Kirk stand auf einer Bühne, flankiert von Mitarbeitern und Zuhörern, während ein Fragesteller direkt vor ihm stand. Cassell verweist auf die Fotos auf dem Campus:

„Was auch immer man sonst über dieses Bild sagen mag, es macht deutlich, dass es sich bei der Schießerei nicht um eine geheime, private Vendetta handelte, sondern vielmehr um eine öffentliche Ermordung eines Opfers, das von Hunderten von Menschen umgeben war“ (1).

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