#193: Syrische Staatsfolter vor deutschen Gerichten
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in der vergangenen Woche ein Urteil gefällt, auf das die Welt blickt: In dem ersten Prozess zur syrischen Staatsfolter überhaupt haben die Richter einen syrischen Geheimdienstmitarbeiter wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt. Darüber sprechen wir mit dem Menschenrechtsanwalt Fritz Streiff, der das Verfahren mit seinem Podcast Branch 251 begleitet hat.
Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zu der Frage verkündet, ob Ladenbesitzer wegen des Corona-Lockdowns ihre Miete kürzen dürfen. Außerdem diskutieren wir das erste rechtspolitische Vorhaben des neuen Bundesjustizministers Marco Buschmann: Er will die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche straflos stellen.
Auch bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie hat sich in der vergangenen Woche noch überraschendes getan: Genesene können nur noch für drei Monate Ausnahmen von den Corona-Maßnahmen beanspruchen. Was hat es damit auf sich?
Und schließlich küren wir das “gerechte Urteil der Woche“.
Ukraine-Krieg, Datenschutz, Mord und Totschlag: Keine Woche vergeht, ohne dass neue Gesetze und Urteile die Öffentlichkeit beschäftigen. Jeden Mittwoch verhandeln wir die wichtigsten Themen im Podcast für Recht, Justiz und Politik mit ausgewiesenen Fachleuten und haben dabei stets im Blick, welche Bedeutung juristische Themen in der Praxis, aber auch für die Examensvorbereitung von Studenten und Referendaren haben.
Haben Sie Themenideen, Fragen zu aktuellen Rechtsthemen oder wollen uns Feedback geben? Wir freuen uns über Ihre E-Mail an einspruchpodcast@faz.de.
Alle Folgen sind jederzeit auch hier abrufbar: https://www.faz.net/podcasts/f-a-z-einspruch-podcast
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Links führen zu externen Webseiten, die nicht unter unserer Kontrolle stehen. Für den Inhalt, die Datenschutzrichtlinien oder etwaige Änderungen dieser Seiten übernehmen wir keine Verantwortung. Die Verlinkung dient ausschließlich zur Information und stellt keine Werbung oder Empfehlung dar.
Möchtest Du mehr Meinungsmache auf Meinungsmonopol? Hilf uns mit einer kleinen Spende.
Podcast-Logos, -Cover und -Daten sind das Eigentum ihres jeweiligen Besitzers und implizieren keine Zugehörigkeit zu uns oder Unterstützung durch eine Podcast-Show oder -Episode, einen Podcast-Player oder einer anderen Plattform.
iTunes® und iTunes Logo® sind eine Marke von Apple Inc., eingetragen in den USA und anderen Ländern. Spotify und die Spotify-Logos sind Markenzeichen der Spotify-Group.
Sag uns deine Meinung!