Apolut Tagesdosis Innenminister als Verfassungsgegner? | Von Tilo Gräser

Dobrindt will Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ ausbauen – Kritiker fordern seit langem dessen Abschaffung

Ein Kommentar von Tilo Gräser.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zeigt sich als mutmaßlicher Verfassungsgegner. Nicht anders ist zu verstehen, wenn er den Verfassungsschutz von Bund und Ländern zu einem „echten Geheimdienst“ ausbauen will, wie er gegenüber der Zeitung Augsburger Allgemeine erklärte. In dem am Montag veröffentlichten Interview sagte der Minister, er wolle den Verfassungsschutz „mit wirksamen, operativen Fähigkeiten“ ausstatten.

Die Behörde in Bund und Ländern wurde neben anderen Sicherheitsorganen wie polizeilichem Staatsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND) als Auslandsgeheimdienst, Militärischem Abschirmdienst (MAD) zu Beginn der 1950er Jahre als Inlandsgeheimdienst geschaffen. Sie agiert schon laut gesetzlicher Aufgabe als Geheimdienst, ist aber laut Dobrindt nur ein „klassischer Nachrichtendienst“, der Nachrichten und Informationen sammelt. Das will er nun ändern, wie er verkündet, ohne konkreter zu werden. Dabei wolle er vor allem mit den USA und Israel zusammenarbeiten. Es geht nach seinen Worten vor allem um den Schutz vor Anschlägen, und darum, auch „zurückschlagen“ zu können. Doch es dürfte um ganz andere Interessen gehen, die den CSU-Minister antreiben, was sich auch daran zeigt, dass er ausgerechnet mit den Geheimdiensten zweier Staaten zusammenarbeiten will, die für die Missachtung völkerrechtlicher, rechtsstaatlicher und demokratischer Grundsätze berüchtigt sind.

Auf der Webseite des Dienstes heißt es zum eigenen Auftrag: „Wir schützen die freiheitliche demokratische Grundordnung.“ Die wird mit fdGO abgekürzt und mit interessanten Erklärungen versehen. Zu ihr werden die „im Grundgesetz garantierten – unveräußerlichen und unantastbaren – Menschenrechte, zuvorderst das Recht auf Leben und die freie Entfaltung der Persönlichkeit“ gezählt. Weitere Punkte sind das „Recht auf Opposition als wichtige Kontrollinstanz in der parlamentarischen Demokratie“ sowie „die Unabhängigkeit der Gerichte als Element des Rechtsstaates“.

Wenn diese Eigendarstellung des BfV ernst gemeint ist, muss allein angesichts des Geschehens in der politisch verursachten Corona-Krise mit den massiven Verstößen gegen die Grundrechte dieser bundesdeutsche Geheimdienst als gescheitert angesehen werden. Wenig überraschend ist natürlich, dass er sich in dieser Zeit wie auch vorher und nachher als willfähriges Instrument der Herrschenden und der in deren Auftrag Regierenden zeigte und zeigt. Dabei ging er auch aktiv gegen „Querdenker“ und „Coronaleugner“ vor, deren Bewegungen und Aktivitäten „als möglicher Nährboden für staatsfeindliche Bestrebungen“ diffamiert wurden. Heute sind die „Russland-Versteher“ und „Lumpenpazifisten“ im Visier, oder auch selbsternannte „Reichsbürger“, die angeblich einen Staatsstreich vorbereiteten.


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