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Verfassungswidrig – Eine zeitgeschichtliche Studie zum KPD-Verbot

70 Jahre sind ins Land gegangen und das verfassungswidrige KPD-Verbot vom 17. August 1956 besteht weiterhin. In den 50er-, 60er- und 70er-Jahren wurden danach viele linksdemokratische Kräfte, die sich gegen die Wiederbewaffnung der BRD, die Atombewaffnung der Bundeswehr, die Notstandsgesetzgebung, die staatliche DDR-Anerkennung und/oder den NATO-Doppelbeschluss engagierten, strafrechtlich verfolgt oder beruflich ausgeschlossen. Heute werden wieder

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