Berlin sprach von Daten der niedrigsten Geheimhaltungsstufe und versuchte erneut zu beruhigen. Doch im Darknet liegen inzwischen Unterlagen zur Gesamtverteidigung, kritischer Infrastruktur und offenbar zur CBRN-Rahmenplanung – während Bundeswehr, BSI und Cyberabwehrzentrum die Folgen prüfen. Der Fall zeigt ein grundsätzliches Problem: Was bedeutet eine offizielle Entwarnung noch, wenn diejenigen, die sie aussprechen, selbst noch nicht wissen, was ihnen tatsächlich abhandengekommen ist?
Ein Kommentar von Michael Hollister.
Zwei Aussagen stehen seit dieser Woche nebeneinander, und sie passen schlecht zusammen. Die eine kommt von Berlins Digitalstaatssekretär Florian Hauer. Im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses erklärte er, gestohlen worden seien ausschließlich Daten der niedrigsten von vier Geheimhaltungsstufen – nichts mit erhöhter Sicherheitsrelevanz. Die andere kommt aus den Dateien selbst, die seit dem 04. September 2026 im Darknet stehen. Dort finden sich Unterlagen zur zivilen und militärischen Gesamtverteidigung, nach journalistischer Auswertung ein Ordner zur CBRN-Rahmenplanung, dazu Schwachstellenanalysen kritischer Infrastruktur. Und inzwischen befasst sich die Führung der Bundeswehr mit dem Fall.
Beides gleichzeitig – die Entwarnung und der Alarm – lässt sich nicht widerspruchsfrei denken. Entweder wiegt das Abgeflossene schwer, dann trägt die Beruhigung nicht. Oder es wiegt leicht, dann bleibt zu erklären, warum sich die Bundeswehr, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und das Nationale Cyberabwehrzentrum damit befassen. Es ist bereits die zweite Entwarnung in diesem Fall, und die erste hat nicht gehalten. Damit ist die Frage gestellt, um die es geht. Sie lautet nicht, ob dieser Angriff schwer wiegt. Sie lautet, was es bedeutet, wenn eine Behörde zum zweiten Mal beruhigt, bevor sie weiß, was ihr abhandengekommen ist – und wer eigentlich festlegt, was „sicherheitsrelevant“ heißt.
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